EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Strom-Ersatzversorgung


Für Haushaltskunden stellt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Strom im Rahmen der Strom-Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.

Die Ersatzversorgung greift dann, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann ist der örtliche Grundversorger zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Erdgas oder Strom. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Abs. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.


Preise für die Ersatzversorgung mit Strom,
gültig ab dem 01.02.2024

 Preisbestandteil Einheit Nettopreise
Bruttopreise1)
 Arbeitspreis
Cent/kWh 32,385
38,54
 Grundpreis EUR/Jahr 136,25 162,14

1) Inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich die Umsatzsteuer,
    ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.


Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.