Bei der Übertragung von Elektrizität in elektrischen Systemen entstehen zwangsläufig Energieverluste in Form von Stromwärmeverlusten, Eisenverlusten der Transformatoren und Spulen oder als Ableit- und Koronaverluste. In einem elektrischen Energieversorgungsnetz sind diese Netzverluste im Rahmen einer zeitgleichen Betrachtung der Zählung der Einspeisungen in das Netz sowie der Zählung der Ausspeisungen aus dem Netz berechenbar. Die Ermittlung der Netzverluste wird bei der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) durch eine Berechnung auf Basis dieser Messdaten durchgeführt. Das Energiewirtschaftsgesetz (§§ 11 ff) und die Stromnetzzugangsverordnung (§ 10) verpflichten die Betreiber der Energieversorgungsnetze, die Energie zur Deckung der Netzverluste im Wege eines marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen und in einem separaten Bilanzkreis zu erfassen.
Die Beschaffung der Netzverluste durch eine öffentliche Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrens der Festlegung volatiler Kosten zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten (Az: BK8-12-014)
2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
86,06 €/MWh | 58,15 €/MWh | 54,96 €/MWh | 61,30 €/MWh | 51,32 €/MWh | 39,76 €/MWh | 37,62 €/MWh | 35,64 €/MWh | 32,64 €/MWh | 32,97 €/MWh |